Fakten über das MedContour Verfahren
Aus gegebenen Anlass aufgrund vielfacher Nachfragen möchten wir Sie an dieser Stelle über einige rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung des MedContour Behandlungsverfahrens informieren und auf diese Weise mit den bedauerlicherweise am Markt verbreiteten Gerüchten aufräumen.
MedContour nur für Ärzte? NEIN!
Diese Behauptung ist Wunschvorstellung vieler Schönheitschirurgen, da sie den nicht invasiven Erfolg des MedContour-Verfahrens neiden und Ihnen den wirtschaftlichen Erfolg missgönnen. Ärzten sind nur solche Behandlungen von Patienten vorbehalten, die Krankheiten heilen, lindern oder behandeln sollen. Das MedContour-System bietet für Sie jedoch eine breite Anwendung im kosmetischen Bereich, außerhalb jeglicher Krankheiten. Vielmehr ergänzen wir den gezielten Fettabbau, wie er auch durch andere vielfältige aktive und passive Maßnahmen im Bereich der Kosmetik und der Wellness unterstützt werden kann. Daher ist die immer wieder an uns herangetragene Rechtsauffassung, die Anwendung des MedContour Gerätes in Deutschland durch nicht ärztliches Personal sei rechtlich unzulässig, da diese dem Arztvorbehalt unterliege, zumindest aber eine vorherige Indikationsstellung durch den Arzt erforderlich sei, definitiv unzutreffend. Dementsprechend gibt esin Deutschland keine behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, die die Beteiligung eines Arztes am MedContour Behandlungsverfahren fordern. Die Anwendung desselben im kosmetischen Bereich durch Kosmetikinstitute ist daher auch weiterhin ohne Hinzuziehung eines Arztes zulässig.
Aber es gibt doch ein neues Gesetz, das dies verbietet? FLASCH!
Gemeint ist hier das Gesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NiSG). Dieses Gesetz soll vor allem vor unkontrolliertem Konsum von Sonnenbänken schützen, umfasst allerdings sämtliche Geräte, die mit Strahlungen arbeiten, das heißt auch jedes Ultraschallgerät. Dabei sieht das Gesetz explizit in § 3 NiSG vor, dass derartige Geräte auch im kosmetischen Bereich anwendbar sind. Allein die besonderen Bedingungen an das mögliche Personal werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer eigenen Rechtsverordnung konkretisiert werden. Dabei wird es sich allerdings um entsprechende Grundschulungen etc. handeln, die unsere Kunden mit dem Erwerb des Gerätes bereits in überdurchschnittlichem Umfang erhalten haben.
Aber in Österreich ist es doch nicht-Ärzten verboten? FALSCH!
Auch die diesbezügliche Rechtslage in unserem Nachbarland Österreich, in dem sich MedContour Behandlungen aufgrund der in der Praxis durchschlagenden Erfolge ebenfalls großer Beliebtheit erfreuen, wird bisweilen missverständlich dargestellt. Entgegen jüngster Medienberichte entspricht das Eingreifen eines Arztvorbehaltes im Hinblick auf die Anwendung des MedContour Verfahrens keinesfalls einer gesicherten Rechtslage in Österreich. Lediglich Seitens einzelner Aufsichtsbehörden wird zuweilen die Auffassung vertreten, dass eine Behandlung mit dem MedContour Gerät dem ärztlichen Tätigkeitsvorbehalt unterfalle. Dies ist jedoch eine reine Interpretation des Gesetzes, ohne dasses eine konkrete Regelung diesbezüglich gäbe. Von Gerichten wurde diese Einschätzung bisher nicht bestätigt. Weitergehende Informationen zur Rechtslage in Österreich sind hier verfügbar.
Aber in Frankreich wurde es doch verboten? EBENFALLS FALSCH!
In Frankreich wurde auf Basis einer von der staatlichen Gesundheitsbehörde durchgeführten Umfrage am 12.04.2011 ein Verbot für Behandlungen zur Auflösung von Fett in Form von Einspritzungen und unter Verwendung von Geräten zur äußeren Anwendung verhängt. Von diesem Verbot, dass aufgrund einer vermeintlichen Gefährdung der Patienten durch solche Behandlungsverfahren erlassen wurde, werden MedContour Anwendungen jedoch nicht erfasst. Grund dafür ist die Tatsache, dass MedContour nicht mit dem nach Ansicht der französischen Gesundheitsbehörde gefahrbegründenden fokussierten Ultraschall arbeitet, der wie ein Brennglas gezielte Entzündungen und Verbrennungen im Fettgewebe erzeugt, sondern seine Wirkungen durch den schonenden gebündelten Ultraschall erreicht. Weiteres erfahren Sie hier.
Medienberichte
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