MedContour ist ein medizinisch zertifiziertes Gerät
Die Werbung für MedContour Ultraschall-Kavitation und alle öffentlichen Aussagen zur Wirkungsweise und den Erfolgsaussichten mit diesem innovativen Verfahren unterliegen dem Medizinprodukte-Gesetz (MPG) und dem Heilmittel-Werbegesetz (HWG), was die Werbemöglichkeiten stark einschränkt. So dürfen wir nach dem Heilmittelwerbegesetzt (HWG) ausserhalb von Fachkreisen leider nicht mit wissenschaftlichen Studien oder ärztlichen Gutachten werben, selbst der Hinweis auf solche Studien und Gutachten ist untersagt.Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen, kostenfreien und unverbindlichen Informationsgespräch detailliert über die MedContour Ultraschall Behandlungen Auch auf Websites, die wissenschaftliche Studien und ärztliche Erfahrungsberichte zum Thema MedContour Ultraschall-Kavitation veröffentlichen, dürfen wir nicht verlinken. Ebenso nicht erlaubt ist die Veröffentlichung von Erfolgsberichten unserer Kundinnen und Kunden. Auch dürfen wir, obwohl wir in unserer täglichen Arbeit an unseren Kundinnen und Kunden regelmäßig sehr gute Ergebnisse sehen, hier leider keine Angaben zu den bei uns mit MedContour im Durchschnitt pro Anwendung erreichten Ergebnissen machen.
Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus den genannten Gründen an dieser Stelle nicht so detailliert über die Wirkungsweise und die Erfolgsaussichten informieren können, wie wir das gerne tun würden.